BSG: Amtsentbindung wegen Verlegung des Wohnsitzes
Das Entfallen einer Berufungsvoraussetzung in das Amt des ehrenamtlichen Richters führt nur zur Entbindung vom Amt, wenn eine paritätische Besetzung des Spruchkörpers nicht mehr gewährleistet ist. Auch der Eintritt in den Ruhestand während der Amtsausübung ist nicht zur Entbindung geeignet,[…]
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