G. Lübbe-Wolff: Der ehrliche Deutsche
Gertrude Lübbe-Wolff: Der ehrliche Deutsche. Über Problemverleugnung, Moralismus und Regelungsillusionen in Sachen Korruption. Frankfurt am Main: Klostermann 2025. 343 S. (Klostermann Rote Reihe; 162) Print-Ausg.: ISBN 978-3-465-04668-4 € 29,80
Die Richtung, in der die Autorin – weiland Richterin des Bundesverfassungsgerichts – ihre Untersuchung orientiert, wird bereits an der nicht zu übersehenden Ironie des Buchtitels deutlich. Ist der Deutsche tatsächlich seiner Natur nach so ehrlich, wie wir es gerne von uns behaupten? Stolz weisen wir auf den Korruptionswahrnehmungsindex CPI hin, in dem wir Platz 9 von 180 Staaten einnehmen. Ein Hinweis steckt aber schon im Begriff: Wahrnehmung! Korruption kann man dann nicht wahrnehmen, wenn sie durch Leugnung des Problems an sich, falscher Moralvorstellungen oder fehlender Regelungen überhaupt nicht sichtbar ist. Als ein Beispiel mangelnder Regelung nennt Wolff die in Deutschland fehlende Unternehmensstrafbarkeit. Nach deutscher Rechtsauffassung ist Strafrecht schuldabhängig; Unternehmen als juristische Personen seien aber nicht schuldfähig. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind deshalb beim Verdacht korruptiven Verhaltens in einem Unternehmen darauf angewiesen, eine persönlich verantwortliche natürliche Person zu ermitteln. Bei den Verflechtungen der Unternehmen(sbeteiligungen) bis in den globalen Bereich ist es jedoch schwierig bis unmöglich, bestimmten Personen die Verantwortung für die Merkmale des strafbaren Sachverhalts und des Vorsatzes zuzuweisen.
Was aber ist unter Korruption zu verstehen? In Ermangelung einer gesetzlichen Definition wird üblicherweise auf diejenige von Transparency International zurückgegriffen, wonach Korruption der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil ist – im Bereich der Staatsgewalten wie der Wirtschaft, aber auch bei Organisationen und sonstigen nichtwirtschaftlichen Vereinigungen. Neben den politischen Schäden, die im Verlust von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bestehen, sind auch immense wirtschaftliche Schäden zu verzeichnen, deren Schätzungen jährlich zwischen 120 und 990 Milliarden Euro variieren. Deutschland ist hiervon nicht frei. Die Autorin zählt parteiübergreifend die Schwarzgeldaffäre der CDU auf, den Kölner Müllverbrennungsskandal mit projektfördernden Spenden an die SPD und „Beraterverträgen“ an Kölner Ratsmitglieder oder auch die Schmiergeldaffäre bei Siemens mit Auslandsbestechung im großen Stil. Auf der EU-Ebene machen gerade Zahlungen aus Aserbaidschan an EU-Parlamentarier aus Deutschland Schlagzeilen. Ein wesentlicher Hinweis auf Ursachen zur Verminderung der Wahrnehmung von Korruption betrifft den Gesetzgeber, dem die Autorin Papierpolitik vorwirft. Hierbei handelt es sich um eine Erscheinung, die auftritt, wenn die Parlamente zur Bekämpfung von Missständen „mal eben ein Gesetz machen“, ohne zugleich für einen wirksamen Vollzug zu sorgen. Mit einem zentralen Satz umreißt die Autorin ein Problem, das sich in Parlament, Verwaltung und Justiz national wie auf EU-Ebene in gleicher Weise wiederfindet: Abgeordnete wie Ministerialbeamte haben hinsichtlich der Vollzugsprozesse oft nicht einmal ansatzweise Kenntnisse und sind nicht in der Lage, die Probleme und Verfahren einer Umsetzung von neuen Regelungen zu antizipieren. Diese Feststellung mangelnder Erfahrung kann auf weite Bereiche der Justiz erweitert werden, in der Staatsanwälte und Richter wenig reale Vorstellungen von den zu beurteilenden Lebensverhältnissen haben. Wie sonst wäre zu erklären, dass persönliche „Spenden“ aus dem Bereich der Rüstungsindustrie an Abgeordnete des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses in Höhe von 2.000 Euro pro Person durch eine Strafverfolgungsbehörde zur bloßen – straffreien – „Klimaverbesserung“ umdefiniert werden. Aus der Beschreibung bloßer Straftaten tritt die Autorin heraus in eine legislative und exekutive Analyse, die grundsätzliche strukturelle Defizite rechtsstaatlichen Handelns erkennen lässt. (hl)
Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Gertrude Lübbe-Wolff: Der ehrliche Deutsche [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 4, S. 152-153.