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F. Jeßberger; I. Schuchmann (Hrsg.): Der politische Strafprozess

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Was ist ein politischer Strafprozess? Ist nicht jedes Strafverfahren, indem es mit der Macht in (vor allem Freiheits-)Grundrechte von Bürgern eingreift, ein politischer Prozess im Sinne platonischer politeia, der Gesamtheit der Bürger und ihrer Rechte als Ursprung des Staates? Groenewold und Jeßberger weisen einleitend auf die allgemeine Verwendung des Begriffes in kritischer Absicht hin. In seinem ersten Teil befasst sich das Buch mit der begrifflichen Bestimmung des „Politischen“ aus juristisch-typisierender, politischer und geschichtlich-wissenschaftlicher Perspektive. Ingeborg Zerbes versucht eine Typenbildung: international zur Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, von autokratischen und diktatorischen Regimen zur Unterdrückung von Regimekritikern, in rechtsstaatlich stabilen Staaten zur Bekämpfung machtmissbräuchlichen Verhaltens durch Korruption oder Bereicherung an Haushaltsmitteln durch politische Eliten. Zur Sicherung, dass politische Strafverfahren nicht in politische Verfolgung umschlagen, dient die Unabhängigkeit der Justiz mit ihrer eigentlichen Funktion, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Sabrina Zucca-Soest stellt die Frage, ob und wie politische Strafprozesse von politischer Justiz abzugrenzen sind. Recht und Politik stehen dabei in einem dualistischen Verhältnis als einander hemmende, aber auch legitimierende Elemente. Für Annette Weineke ist das „lange 20. Jahrhundert“ mit den politischen Prozessen der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung in der Bundesrepublik sowie der Zeit des Kalten Krieges und den jeweiligen Protagonisten der Aufhänger zur Darstellung des voluntaristischen Gebrauchs politischer Prozesse zwischen Heiligsprechung und Gegnerbekämpfung. Im Teil „Konkretisierungen“ werden einzelne Strafprozesse auf ihren politischen Gehalt hin analysiert. So wollte der Vorsitzende des Frankfurter Schwurgerichts im Auschwitz-Prozess (1963-1965) diesen ausdrücklich nicht als politischen Prozess verstanden wissen. Dieser sollte nur die kriminelle Schuld, keine politische, moralische oder ethische Schuld prüfen. Demgegenüber verstand der Initiator des Verfahrens Fritz Bauer das Verfahren als zentralen Bestandteil eines kollektiven Läuterungsprozesses. Ähnliche Zuweisungen erhalten die Verfahren in der Bandbreite zwischen Schwurgericht und Amtsgericht, deren Angeklagte sich ausdrücklich gegen den Bestand der staatlichen Ordnung richteten (RAF, NSU) oder „nur“ die Politik verändern wollten (Friedensbewegung in Mutlangen). Sind auch Wirtschaftsstrafverfahren politische Verfahren, fragt Kilian Wegner am Beispiel des Mannesmann-Prozesses (2004-2006) – mit Seitenblick auf „VW-Abgas-Skandal“ und „Wirecard“-Verfahren – mit am Ende bejahender Antwort. Nebenbei zeigt diese Schilderung, dass die vielbeschworene Forderung nach einer Weisungsunabhängigkeit der Staatsanwaltschaft entsprechend der richterlichen Unabhängigkeit eine Fehlinterpretation ist. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die das Mannesmann-Ermittlungsverfahren zunächst nicht einleiten wollte, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft entsprechend angewiesen. Zwar schien die Staatsanwaltschaft durch das freisprechende Urteil des LG Düsseldorf zunächst rehabilitiert; dieses wurde aber durch den BGH aufgehoben. Auch insoweit machen Wirtschaftsstrafverfahren (gesellschafts-)politische Zusammenhänge deutlich. Abgerundet wird der Band durch die Betrachtung von im Kontext stehenden Bereichen wie die Gesetzgebung, die anwaltliche Vertretung, das Richterprivileg sowie die mediale Inszenierung des politischen Strafprozesses. Am Ende des Buches steht keine Antwort, aber eine argumentative Bereicherung des Lesers in der weiteren Diskussion. Politische Verfahren sind komplexer Natur; wer sie auf den Bereich der Sicherung der Staatsmacht, der Interessen des Mandanten, der individuellen Schuld oder der medialen Wirksamkeit reduziert, kann ihre Dimension nicht erfassen. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, Florian Jeßberger; Inga Schuchmann (Hrsg.): Der politische Strafprozess [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 4, S. 153.

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