Aus der Presse
CSD-Anschlag: Ist das Strafrecht bei Gefährdern zu milde?
zdfheute vom 27.7.2026
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin wurde das Jugendgericht wegen der „Vorbewährung“ einer vorangegangenen Verurteilung kritisiert. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) forderte zu prüfen, ob die Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien.
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Anmerkung: §§ 61 ff. JGG bieten eine Zwischenlösung an, wenn das Jugendgericht bei der Verurteilung zu Jugendstrafe über eine Aussetzung zur Bewährung noch unsicher ist – den Vorbehalt einer nachträglichen Entscheidung, die sog. Vorbewährung. Mit der zeitlich bestimmten Jugendstrafe erhält der Jugendliche bestimmte Aufgaben oder Hilfen (etwa eine Therapie oder ein Trainingsprogramm); das Gericht entscheidet spätestens nach neun Monaten durch Beschluss über eine evtl. Bewährung. Damit soll jungen Menschen die Chance gegeben werden, ihre Lebensführung zu verbessern und den Freiheitsentzug zu vermeiden. (hl)
Österreich: Sporrer will Gerichtsreform. Wer soll künftig über Schuld und Unschuld befinden?
Mein Bezirk vom 23.7.2026
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will die Mitwirkung Geschworener in der klassischen Jury des österreichischen Schwurgerichts reformieren. Eine Abschaffung der Laiengerichtsbarkeit ist nicht geplant, da diese „eine wichtige demokratische Errungenschaft“ sei. Kritik wird vor allem an der Art der Entscheidung als sog. Wahrspruch geübt („schuldig“ oder „nicht schuldig“), der ohne jede Begründung ergeht, sich also kaum überprüfen und nur mit der Nichtigkeitsbeschwerde anfechten lässt. Verändert werden könnte auch, wer Geschworener werden und in welchen Fällen zum Einsatz kommen soll. Geschworene und Schöffen sollen zudem umfassender vorbereitet und informiert werden.
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