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Aus Parlament und Regierung

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Laut Koalitionsvertrag beabsichtigt die Regierungskoalition, „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ den „Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ zu regeln. Derzeit ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen ausgestaltet, sodass ein automatischer Verlust der Wählbarkeit nach § 45 Abs. 1 StGB bei einer Verurteilung nicht von vornherein in Betracht kommt.
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Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen bei Körperverletzungsdelikten und ihre Folgen werden verdeutlicht.
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Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX bestimmt, dass der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gefährden können, sachkundige Stellen einzubeziehen hat. Dazu wird die aktuelle Rechtsprechung (BAG, LAG Köln) dargestellt.
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§ 32 GVG soll dahingehend neu gefasst werden, dass Personen vom Schöffenamt ausgeschlossen sind, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind sowie bei allen Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten zu einer Freiheitsstrafe.
Stellungnahme PariJus zum Referentenentwurf
Referentenentwurf, Synopse, Stellungnahmen der Verbände
Permalink zum Gesetzgebungsverfahren


Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig vor der nächsten Schöffenwahl das Wahlverfahren zu reformieren. Das Verfahren soll verbessert werden, um mehr Bürger für das Schöffenamt zu gewinnen (zentrale Werbekampagne, Koordinierung von Wahlterminen, Berücksichtigung von Präferenzen zum Amts- bzw. Landgericht, Gewährleistung der Verfassungstreue).
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