Aus Parlament und Regierung
Entzug des passiven Wahlrechts aufgrund strafrechtlicher Verurteilung. Hrsg. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste.
Berlin 2025. (Aktueller Begriff; Nr. 19/25)
Laut Koalitionsvertrag beabsichtigt die Regierungskoalition, „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ den „Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ zu regeln. Derzeit ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) nicht als Verbrechen, sondern als Vergehen ausgestaltet, sodass ein automatischer Verlust der Wählbarkeit nach § 45 Abs. 1 StGB bei einer Verurteilung nicht von vornherein in Betracht kommt.
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Strafrecht im Koalitionsvertrag: Verbrechen und Vergehen. Hrsg. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste.
Berlin 2025. (Aktueller Begriff; Nr. 17/25)
Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen bei Körperverletzungsdelikten und ihre Folgen werden verdeutlicht.
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Aktuelle Rechtsprechung zum Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX. Hrsg. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste.
Berlin 2025. (Aktueller Begriff; Nr. 18/25)
Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX bestimmt, dass der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gefährden können, sachkundige Stellen einzubeziehen hat. Dazu wird die aktuelle Rechtsprechung (BAG, LAG Köln) dargestellt.
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Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/15).
§ 32 GVG soll dahingehend neu gefasst werden, dass Personen vom Schöffenamt ausgeschlossen sind, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind sowie bei allen Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten zu einer Freiheitsstrafe.
Stellungnahme PariJus zum Referentenentwurf
Referentenentwurf, Synopse, Stellungnahmen der Verbände
Permalink zum Gesetzgebungsverfahren
Rechtsstaat stärken – Reform des Schöff*innenwesens in Berlin. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Drucksache / Abgeordnetenhaus Berlin 19/2549 vom 1.7.2025.
Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig vor der nächsten Schöffenwahl das Wahlverfahren zu reformieren. Das Verfahren soll verbessert werden, um mehr Bürger für das Schöffenamt zu gewinnen (zentrale Werbekampagne, Koordinierung von Wahlterminen, Berücksichtigung von Präferenzen zum Amts- bzw. Landgericht, Gewährleistung der Verfassungstreue).
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