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Meine Erfahrungen als ehrenamtlicher Arbeitsrichter

Jörn Arnold im Interview

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Abstract
Der ehrenamtliche Richter der Arbeitnehmerseite schildert seine Tätigkeit in einem Arbeitsgericht und wie er zu dem Amt gekommen ist. Im Interview beantwortet er Fragen über die Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern, die Vorbereitung auf eine Gerichtsverhandlung und besondere Erfahrungen mit den Beteiligten eines Arbeitsgerichtsprozesses sowie die Unterstützung durch den Arbeitgeber.

The honorary judge representing the employees’ side describes his role in a labour court and how he came to hold this office. In the interview, he answers questions about working with professional judges, preparing for a court hearing, his particular experiences with the parties involved in labour court proceedings, and the support he receives from his employer.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist der Teil der Dritten Staatsgewalt, in dem die ehrenamtlichen Richter den größten Einfluss haben. Die Spruchkörper der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzenden sowie jeweils einem ehrenamtlichen Richter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite besetzt. Erst in der dritten, der Revisionsinstanz des Bundesarbeitsgerichts, haben die Berufsrichter eine 3:2-Mehrheit. Im Urteilsverfahren streiten die Parteien über individuelle Rechte aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. eine Kündigung). Im Beschlussverfahren geht es um die Ordnung des Betriebs und die Rechte der Belegschaftsvertretung, und das Gericht klärt den Fall von Amts wegen.
Ehrenamtliche Richter bringen Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich des Arbeitslebens und der Praxis des Arbeitsrechts in die Rechtsfindung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein. Sie haben die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung wie die Berufsrichter.

Bedeutung und Aufgaben der ehrenamtlichen Richter für die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sowie die Voraussetzungen für die Berufung und mit dem Amt verbundenen Rahmenbedingungen, ggf. Belastungen sind Gegenstand eines Interviews der Redaktion LAIKOS Journal Online mit Jörn Arnold. Dieser ist seit vielen Jahren ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf. Darüber hinaus engagiert er sich im Vorstand des Vereins der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Düsseldorf e. V.

Ich bin vor über 20 Jahren von einer Person der Geschäftsstelle meiner Gewerkschaft angesprochen worden. Da ich Mitglied in der Delegiertenversammlung der IG Metall bin, war bekannt, dass ich seit Jahren Betriebsratsvorsitzender bin. Die IG Metall wollte mich auf die Vorschlagsliste zur Berufung der ehrenamtlichen Richter setzen. Zuerst wurde ich zum Sozialgericht in Düsseldorf berufen, dann später auch zum Arbeitsgericht. Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters beim Arbeitsgericht kannte ich aus der Praxis, da ich den Betriebsrat in Beschlussverfahren vertreten habe.

Ja, in einer Kurzversion am Telefon im Gespräch mit einer Person von der IG Metall.

Ich bekam eine Broschüre und etwas später eine Information über ein Wochenendseminar in Bielefeld. An dem Seminar habe ich teilgenommen und weitere ehrenamtliche Richter aus Düsseldorf kennengelernt. Wir sechs ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf haben uns gefragt, ob wir eine Fortbildung für ehrenamtliche Richter in Düsseldorf organisieren können. Das Ergebnis unserer Überlegung ist die Gründung eines Vereins im Jahr 2012.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat 16 Kammern, wobei momentan drei unbesetzt sind. Die ehrenamtlichen Richter werden allen Kammern zugeteilt. Insofern lernt man im Laufe der Zeit alle Vorsitzenden der Kammern kennen. Da ich die Arbeitnehmerseite in der Kammer vertrete, lerne ich nur die ehrenamtlichen Richter der Arbeitgeberseite kennen. Es gibt keine feste Besetzung seitens der ehrenamtlichen Richter in den Kammern.
Meine regelmäßigen Einsätze als ehrenamtlicher Richter sind fünf pro Jahr. Da ich zusätzlich auf der Notliste (Hilfsliste) stehe, kommt es zu mehreren Einsätzen. Die ehrenamtlichen Richter auf der Notliste sind zeitlich flexibel und wohnen oder arbeiten in der Nähe des Gerichts, d. h. sie sind auch kurzfristig einsetzbar. Wenn ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitnehmerseite kurzfristig verhindert ist, z. B. durch Krankheit, werde ich angerufen und nach meiner Einsatzmöglichkeit gefragt.

In der ersten Instanz am Arbeitsgericht Düsseldorf erhalten wir vorab keine Akteneinsicht. Die Vorbereitung auf den Sitzungstermin erfolgt am gleichen Tag vorher. Dafür werden die ehrenamtlichen Richter mindestens 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geladen. Da zwischen den einzelnen Terminen immer etwas Zeit ist, werden bei Bedarf weitere Informationen verteilt und diskutiert. Die elektronische Akte hat für die ehrenamtlichen Richter keinen Mehrwert, aber der/die Kammervorsitzende verfügt zeitnah über weitere Informationen.

Ja, die Vorbereitung eines Kammertermins ist fast immer ein intensiver Dialog. Es wird viel gefragt und kontrovers diskutiert.

Es gibt zwei Wege der Mitwirkung. Zum einen fragen die Vorsitzenden während der Verhandlung die ehrenamtlichen Richter, ob es noch Fragen gibt. Ebenso besteht die Möglichkeit, dem Vorsitzenden ein Zeichen zu geben, wenn man sich spontan involvieren will. Die Rollenverteilung in einer Kammer ist klar definiert. Der hauptamtliche Richter hat den juristischen Sachverstand, wir bringen die Erfahrungen aus unserem Berufsalltag ein.

Ich kann das nicht bestätigen. Fast alle Urteile bzw. Beschlüsse, an denen ich beteiligt war, wurden einvernehmlich gefasst.

Mein Arbeitgeber ist sehr offen gegenüber meinem Ehrenamt. Ich bekomme während meiner Einsatzzeit mein Gehalt weiterbezahlt. Also keinerlei Benachteiligung. Die Kenntnisse, die ich durch mein Ehrenamt erlange, helfen mir bei meiner beruflichen Tätigkeit. Ich bezeichne meinen Einsatz als ehrenamtlicher Richter als kurze Fortbildung. Ich will auch nicht verschweigen, dass die Einsätze – abseits der Ernsthaftigkeit des Falles – auch unterhaltsam sind. Es wird tatsächlich viel gelacht in den Kammerterminen.

Die Entschädigung funktioniert schnell und problemlos. Ich muss nur die Bescheinigung der Teilnahme unterschreiben. Spätestens eine Woche später ist die Entschädigung auf meinem Konto. Der Arbeitgeber wertet meinen Einsatz beim Gericht als Arbeitszeit.

Tatsächlich hat sich ein Kammertermin tief in meine Erinnerung eingegraben. Es ging um eine Person, die sich gegen ihre Kündigung gewehrt hat. Es gab eine intensive Verhandlung zwischen dem Anwalt des Klägers und dem Anwalt des Beklagten (Unternehmer). Man konnte spüren, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmer massiv gestört war. Rechtlich betrachtet hatte der Kläger eine gute Position. Der Anwalt des Klägers versuchte die Abfindungssumme für seinen Mandanten in die Höhe zu treiben, indem er immer wieder die Forderung erhöhte und auch nicht kompromissbereit war. Daraufhin hat der Unternehmer mit hochrotem Kopf mit seinem Anwalt „getuschelt“. Letzterer hat dann verkündet, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht.
Die erstaunten Gesichter des Klägers und seines Anwalts sprachen Bände.

Der Ausschuss wirkt bei organisatorischen Fragen des Gerichts mit (z. B. beim Geschäftsverteilungsplan). Ich bin Stellvertreter, wenn einer der gewählten ehrenamtlichen Richter verhindert ist, hatte aber noch keinen Einsatz.

An die Organisationen, die die Vorschlagslisten zur Berufung der ehrenamtlichen Richter erstellen (z. B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, öffentliche Arbeitgeber). Auch geben wir als Verein der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Düsseldorf e. V. gerne Auskunft.

Der Verein hat zwei vorrangige Ziele: Fortbildung aller Mitglieder sowie Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Richter. Da man in den Kammern immer nur mit einem ehrenamtlichen Richter „der anderen Seite“ sitzt, ist es wichtig, die „eigenen“ Kollegen kennenzulernen. Die Fortbildung erfolgt über Referate von hauptamtlichen Richtern und von Rechtsanwälten.


Zitiervorschlag: Meine Erfahrungen als ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Jörn Arnold im Interview, in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 96-98. 

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