OLG Braunschweig: Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch
Die Haltung einer Schöffin, das Richteramt in Niedersachsen nur mit getragenem Kopftuch auszuüben, kollidiert mit der staatlichen Neutralitätspflicht (§ 31a NJG) und stellt deshalb eine Amtspflichtverletzung dar, die die Voraussetzungen des § 51 GVG erfüllt. (Leitsatz des Gerichts) OLG Braunschweig, Beschluss vom[…]
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