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Zum Tod der Gerichtsreporterin Peggy Parnass

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Die Schriftstellerin, Schauspielerin, Antifaschistin, Jüdin und Aktivistin Peggy Parnass ist am 12. März 2025 mit 97 Jahren in Hamburg verstorben. Der Erste Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (SPD) würdigte ihr Engagement gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung: „Ihr unermüdlicher Einsatz für Demokratie, Toleranz und Mitmenschlichkeit sollte uns auch in Zukunft ein Vorbild sein.“ In ihrem Stadtteil Hamburg-St. Georg galt sie als „Ikone der Schwulenbewegung“.1 Ihre Eltern wurden von den Nationalsozialisten in das Warschauer Ghetto deportiert und 1942 im KZ ermordet. Bereits 1939 hatten sie die zwölfjährige Peggy und ihren vierjährigen Bruder mit einem Kindertransport nach Schweden geschickt, wo sie in Pflegefamilien und Waisenhäusern aufwuchsen.2 Nach dem Krieg studierte Parnass in Stockholm, London, Paris und Hamburg.

Peggy Parnass ist insbesondere mit ihren legendären Gerichtsreportagen bekannt geworden, die zwischen 1970 und 1978 in der linken Zeitschrift „Konkret“ erschienen und später als Sammlung in einem Buch, das im Verlag „Zweitausendeins“ ein Bestseller wurde.3 Ihre Texte wurden nicht redaktionell gekürzt oder beschönigt, wie sie im Vorwort hervorhebt. Beeindruckend sind ihre Beobachtungsgabe, die bildhafte Sprache, Mitmenschlichkeit, das Verständnis für die Schwachen der Gesellschaft sowie ihre kritische Sicht auf die Justiz. Sie nahm kein Blatt vor den Mund und schrieb ganz offen, was sie im Gerichtssaal erlebt hat. Der Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinisch schrieb ihr in einem Leserbrief vom 29.8.1977:
„Ihre tiefe gefühlsmäßige und rationale Abneigung gegen den Faschismus begeistert mich, soweit ein derart trauriger Anlaß überhaupt Gegenstand von Begeisterung sein kann. Machen Sie weiter so, wie Sie’s tun. Sie sind eine Wohltat im Sumpf der deutschen Presse.“4

Sie schrieb über Rauschgift-, Sexualdelikte, Geldfälschung, Körperverletzung, Diebstahl, Heiratsschwindel usw. und begleitete auch Verfahren gegen NS-Verbrecher. Vor allem kritisierte sie, dass Kleinkriminelle härter bestraft werden als NS-Massenmörder. 1972 berichtete sie über den Prozess vor dem Hamburger Schwurgericht gegen den ehemaligen Gestapochef von Warschau, Ludwig Hahn, der mitverantwortlich für die Auflösung des Warschauer Ghettos durch Deportationen in Vernichtungslager war. Dabei hat sie ebenfalls die Geschworenen in den Blick genommen:
„Was geht in den Geschworenen vor? Sie sind fast alle in Hahns Alter. Werkmeister, Hausfrau, Beamter, Angestellter, Desinfektor, Kraftfahrer, Arbeiter, Dreher. Empfinden sie Hahns Taten für sich als Entlastung? Sind sie erschüttert? Alles in dieser Atmosphäre der Höflichkeit und Sterilität nicht auszumachen.
Ein Schöffe, dessen Name angeblich keiner weiß, muß noch lernen, daß, wenn man einen Dr. Hahn vor sich hat, aufgeregte Fragen und auf eigene Arbeiterjugend gestützte Behauptungen unangebracht sind. Er wird mehrfach vom Vorsitzenden ermahnt, seine Sätze von Wertung freizuhalten. Wie soll ein anständiger Mann, der kein Vollidiot oder -jurist ist, da nicht werten? Ich könnte mir vorstellen, daß es dem Mann schwer genug fällt, Hahn nicht an die Gurgel zu gehen, wenn dieser lässig Dinge zum besten gibt, die er als Gegner des Regimes anders miterlebte.“5

Ein eigenes Kapitel widmete Parnass dem Schöffenamt und beschrieb sachkundig Voraussetzungen, Entschädigung, Besetzung des Gerichts und Praxis (Akteneinsicht, Beratung, Abstimmung, Eid). Darin berichtete sie auch über einen unbequemen Schöffen, der sich dagegen wehrte, dass die Aussagen von jüdischen Zeugen in der Vernehmung „jovial“ für glaubhaft gehalten wurden, sodass die Zeugen vereidigt wurden. In der Beratung dagegen hielten die Berufsrichter diese Aussagen für unglaubwürdig; angeklagte NS-Gewaltverbrecher wurden dadurch entlastet. Der Protestbrief des Schöffen an den Vorsitzenden führte zur Ablehnung wegen Befangenheit. Diesen Vorfall nahm Parnass zum Anlass, erneut den Umgang der Gerichte mit NS-Verbrechen zu beklagen.6

Auch heute lohnt es sich noch, ihre Gerichtsreportagen zu lesen und dem (juristischen) Zeitgeist der 1970er-Jahre nachzuspüren. Zu dieser Zeit war die strafrechtliche Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts noch höchst unbefriedigend. Peggy Parnass hat zur Aufklärung über die NS-Vergangenheit beigetragen. (us)


  1. Janine Kühl/Uli Sarrazin, Schreiben über das Unsagbare: Peggy Parnass ist tot, NDR vom 13.3.2025; Klaus Nilius, Tschüss, Peggy, Ossietzky 2025, Nr. 7, S. 203-206 [Abruf: 20.2.2026]. ↩︎
  2. Kindheitserinnerungen in: Peggy Parnass, Unter die Haut, 1983. ↩︎
  3. Peggy Parnass, Prozesse 1970 bis 1978, 2. Aufl., 1979. ↩︎
  4. Ebenda, S. 620. ↩︎
  5. Ebenda, „Im Namen des Volkes“, S. 209-220, Geschworene: S. 217. ↩︎
  6. Ebenda, „Der Schöffe“, S. 268-275. ↩︎

Zitiervorschlag: Ursula Sens, Zum Tod der Gerichtsreporterin Peggy Parnass, in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 4, S. 147.

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