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E. Hoven: Dunkle Momente

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Wie ein Puzzle setzt sich der Roman von Hoven aus vielen Geschichten zusammen, die die Rechtsanwältin Eva Herbergen in der Ich-Form über ihre Arbeit erzählt – nicht als distanziert beobachtende juristische Erzählerin, sondern in den Geschehensablauf steuernd eingreifend Handelnde, z. B. bei der Beseitigung einer Leiche und Verschleierung des Todes. Nichts ist eindeutig, auch – und gerade – strahlendes Licht wirft dunkle Schatten. Dabei wird dem Leser en passant auch juristisch Interessantes vermittelt, etwa wenn er über die diversen Bestandteile einer Notwehr informiert wird, ohne das Gefühl zu haben, einer trockenen Belehrung ausgesetzt zu sein. Die Protagonistin macht die Erfahrung, selbst als langjährige Strafverteidigerin der Manipulation eines Mandanten zu erliegen, der sich – von ihr nicht erkannt – vor Begehung der Straftat Rat darüber einholt, wie eine geplante Tat wirkungsvoll verschleiert werden kann. Fast ins Mythische geht die Geschichte, in der das Gericht den Tod eines Kindes auf Unkenntnis, nicht auf fahrlässiges Verhalten einer Aufsichtsperson zurückführt und diese freispricht; die Angeklagte fühlt sich aber im moralischen Sinne schuldig und hätte eine Verurteilung als Buße „befreiender“ empfunden. Und wie ist zu entscheiden, wenn unter elf wegen Vergewaltigung Angeklagten einer definitiv nicht dabei war, diese Person aber nicht bekannt ist? Zehn Angeklagte zu Unrecht freisprechen oder einen zu Unrecht verurteilen? Wie verhält sich die Verteidigerin eines wegen Totschlages Angeklagten, der aufgrund ihrer „Kreativität“ freigesprochen wird und ihr nach Rechtskraft des Urteils die Tat gesteht? Nach § 362 Nr. 4 StPO ist ein glaubhaftes Geständnis nach der Verurteilung einer der wenigen Gründe, nach denen eine Wiederaufnahme zuungunsten eines Angeklagten möglich ist. Die spannende Frage dieses Falles ist, ob die Verteidigerin an ihre Schweigepflicht gebunden ist. Oder darf sie das Geständnis – und die heimliche Tonaufnahme davon – offenbaren? Die Frage ist unter den Gelehrten heftig umstritten. Alle Fragen, die hier in spannende Fälle gepackt sind, stellen sich den Mitgliedern eines Gerichts auch in alltäglichen Fällen. Recht sprechen ist eben mehr, als nur Jura zu können. Zu dieser und zu allen anderen ethischen Fragen, die das Buch aufwirft, muss man es zunächst gelesen haben – was der Rezensent empfiehlt. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, E. Hoven: Dunkle Momente [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 3, S. 117.

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