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O. Deinert: Sozialrecht

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Das Handbuch folgt zwei großen Linien: Zum einen wendet es sich an die betriebliche Praxis wie an die wissenschaftliche Ausbildung; zum anderen folgt es dem Grundsatz, dass Sozial- und Arbeitsrecht notwendig zusammen zu denken seien, weil sich beide Rechtsgebiete wechselseitig beeinflussen. Deren Verbindung spiegelt sich in mannigfachen Versuchen wider, in beiden Bereichen verwendete Begrifflichkeiten zu harmonisieren oder gegeneinander abzugrenzen und wo nötig, den Gesetzgeber zu Klärungen aufzufordern. Bedarf hierzu findet der Autor z. B. darin, den (arbeitsrechtlichen) Begriff der Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsrecht mit dem (sozialrechtlichen) Krankheitsbegriff des Krankenversicherungsrechts abzugleichen.

Ausgangspunkt für das Verhältnis von Arbeits- und Sozialrecht ist das Prinzip gegenseitiger Schonung, das wiederum Durchbrechungen findet durch die sog. Arbeitsrechtsgestaltungen nach dem Sozialrecht. Der Rechtsanwender ist mithin vielfachen Abwägungsprozessen unterworfen, wozu das Buch auch den im Überblick über das Verfahren vor den Sozialgerichten erwähnten ehrenamtlichen Richtern wertvolle Hinweise gibt. Die Praxisbezogenheit des Werkes verhindert, dass der nichtjuristische Nutzer auf den Weg des Schmalspur-Juristen geführt wird, sondern hilft ihm bei der Orientierung in Problemen des betrieblichen Alltags. In 18 Kapiteln führt der Autor seine Leser von der allgemeinen Bedeutung des Sozialrechts in der betrieblichen Praxis (mit Hinweisen auf europa- und völkerrechtliche Bezüge) über die Anbahnung und den vertraglichen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses zu individuellen und kollektiven Problemsituationen in dessen Verlauf. Der Bogen spannt sich dabei von Krankheit, Unfall oder Erwerbsminderung über betrieblich bedingte und allgemeine wirtschaftliche Krisen oder den Arbeitskampf bis hin zu Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Tod. Ein Blick auf Sozialverwaltung und –gerichtsbarkeit sowie auf das internationale, insbesondere europäische koordinierende Sozialrecht runden das Werk ab. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, O. Deinert: Sozialrecht [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 3, S. 115-116.

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