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W. Däubler: Arbeitsrecht

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Das in 15. Auflage erscheinende Buch ist ein echter Klassiker des Arbeitsrechts. Seine Anwendungsgebiete sind die tägliche Praxis und die wissenschaftliche Ausbildung. Das Arbeitsrecht ist schon seiner Natur nach darauf angewiesen, auf die Symbiose von wissenschaftlicher Stringenz und praktischem Verständnis zu achten, da das Arbeitsverhältnis nicht nur aus einem Vertragsverhältnis, sondern auch aus einem durch wirtschaftliche Macht geprägten Abhängigkeitsverhältnis besteht. Dass man in diesem Geflecht mit reiner Juristerei nicht auskommt, spiegelt sich in Aufbau und Inhalt des Buches an vielen Stellen wider. In 25 Kapiteln thematisiert der Autor von der allgemeinen Frage „Was ist eigentlich Arbeitsrecht?“ über das kollektive Arbeitsrecht zu den individuellen Rechten und Pflichten (incl. der Besonderheiten für den öffentlichen Dienst und des kirchlichen Arbeitsverhältnisses), den Fragen bei betrieblicher „Umstrukturierung“ durch Verschmelzung oder Insolvenz bis hin zu den Ansprüchen nach der aktiven Arbeitszeit und abschließend der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte bzw. der Abwehr von Eingriffen. Dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in besonderer Weise von den Beteiligten beobachtet und beachtet wird, wird an dem geschilderten Fall „Emmely“ deutlich, in dem das BAG in letzter Instanz eine fristlose Kündigung aufgehoben hat, die nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgesprochen wurde, weil eine Verkäuferin einen Pfandbon im Wert von 1,30 € für sich einlöste. Nach der – die Vorinstanzen korrigierenden – Entscheidung des BAG konstatiert Däubler einen Rückgang von Kündigungen langjährig Beschäftigter wegen kleiner Verfehlungen. Der Hinweis auf die Beteiligung ehrenamtlicher Richter an der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung fehlt ebenfalls nicht. Die Lesbarkeit des Buches macht es auch für diesen Personenkreis nützlich mit der Vielzahl von beispielhaften Sachverhalten und dem Verzicht auf dogmatische Erörterungen. Die Struktur der einzelnen Kapitel folgt dabei stets der Linie vom Allgemeinen zum Speziellen. Zu Beginn werden Inhalt und Zweck der Normen und die Bedeutung von Begrifflichkeiten erläutert, um dann in Einzelgruppen und -fragen überzuleiten, sodass trotz der Vielfalt des Arbeitsrechts durch richterliche Rechtsfortbildung die Struktur der Norm und ihr Ziel erkennbar bleiben. Für den Leser, der sich mit dem jeweiligen Rechtsbereich weiter und grundsätzlicher befassen will, ist am Ende eines jeden Kapitels weiterführende Literatur aufgelistet. Und immer lässt der Autor die politische Seite des Rechts aufblitzen, etwa wenn er in einer Schleife zum öffentlichen Dienstrecht einen Blick auf das Beamtenrecht öffnet. Insoweit darf man das Buch als politisch in einem Sinn bezeichnen, dass es die politeia, die alle betreffende politische Ordnung eines gesellschaftlichen Bereiches beschreibt. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, W. Däubler: Arbeitsrecht [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 1 (2025) Ausg. 1, S. 37.

Über die Autoren

  • Geschäftsführender Gesellschafter PariJus gGmbH, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., Generalsekretär European Network of Associations of Lay Judges, 1993 bis 2017 Vorsitzender Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V., 1989 bis 2022, Heft 1 Redaktionsleitung „Richter ohne Robe“

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