G. Schwarting: Kommunalrecht für Nichtjuristen
Gunnar Schwarting: Kommunalrecht für Nichtjuristen. 2. Aufl. Wiesbaden: KSV Medien 2025. 170 S. ISBN 978-3-8293-2010-8 € 20,00
Dass es auch für Nichtjuristen möglich (und notwendig) ist, rechtliche Zusammenhänge zu erfassen, macht dieses Buch nachhaltig deutlich. Die Kommunen begleiten die Bürger so eng und kontinuierlich wie sonst kaum eine Verwaltung – lässt man das Finanzamt mal außer Betracht. Gleichwohl hält sich die Kenntnis der meisten Menschen über ihre lokale Organisation in Grenzen. Kann sich wohl noch jeder unter den handelnden Personen und Organen wie der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister etwas vorstellen, sind die Eingliederung in den gesamten exekutiven Aufbau oder die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen kommunalen und staatlichen Ebenen eher unbekannt. Dem Autor gelingt es, dank einer übersichtlichen Strukturierung Klarheit zu vermitteln. Der erste Teil widmet sich der Einordnung der Gemeinden in den staatlichen Aufbau mit den für die kommunale Selbstverwaltung konstitutiven Hoheiten in ihrem jeweiligen örtlichen Gebiet: Planungs-, Finanz-, Personalhoheit usw. Wie wichtig diese Kenntnisse auch für den Bürger sind, hat der Rezensent beim Aufbau einer leistungsfähigen kommunalen Verwaltung in Brandenburg Mitte der 1990er-Jahre erfahren dürfen, als aus 1.300 Gemeinden, von denen rund 800 weniger als 300 Einwohner hatten, leistungsfähige Einheiten „geschmiedet“ werden mussten. Manche Bürgerversammlung mit der anfänglichen Forderung „Wir wollen unseren Bürgermeister behalten“ nahm im Verlauf der Erläuterung zur Notwendigkeit einer kommunalen Gebietsreform die Wende zur Diskussion über „gute Verwaltung“.
Der zweite Teil ist den Gemeindeorganen und ihrer Zuständigkeit und Tätigkeit gewidmet. Die Arbeit des Rates, seiner Fraktionen und Gruppen und der Ausschüsse sowie des Bürgermeisters werden übersichtlich dargestellt, ergänzt durch Exkurse zu bestimmten Themen, z. B. Controlling und Risikomanagement. Mit welchen Instrumenten die einzelnen Organe arbeiten, erläutert der dritte Teil, der seine Schwerpunkte in der Rechtsetzungs- und Finanzhoheit hat. Auch schwierige Themen wie die Abgrenzung zwischen Kameralistik und Doppik werden einfach erklärt. Etwas sarkastisch darf man anmerken, dass mehr Bürger gegen den Verkauf von städtischen Wohnungen protestiert hätten, wenn sie den (kameralistischen) Behauptungen, dass die Einnahmen den Haushalt sanieren würden, misstraut hätten und der (doppischen) Einsicht gefolgt wären, dass der Verlust von öffentlichem Eigentum dagegen zu buchen ist.
Der vierte Teil zu den Gemeindeverbänden erläutert kurz die Funktion der (Land-)Kreise mit einer Abgrenzung zu den Verwaltungsgemeinschaften, die bloß die Amtsstube oder der Schreibtisch der angehörigen Gemeinden sind (Ämter, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden u. ä.). All das ist eingänglich und ohne unnötige Verwissenschaftlichung erläutert. Ein Buch, das dem Grundsatz folgt: „Was man weiß, was man wissen sollte.“ (hl)
Zitiervorschlag: Hasso Lieber, G. Schwarting: Kommunalrecht für Nichtjuristen [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 1 (2025) Ausg. 1, S. 36-37.