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Gewalthilfegesetz beschlossen

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Der Bundestag hat am 31.1.2025 das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 14.2.2025 zugestimmt. Betroffenen soll ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Damit soll auch der Umsetzung der Istanbul-Konvention Rechnung getragen werden. Das Gewalthilfegesetz trat überwiegend am 28.2.2025 in Kraft. Um den Länder Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen zu erfüllen, tritt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung frühestens am 1.1.2030 in Kraft.

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, verkündet am 27.2.2025, BGBl I 2025, Nr. 57, Permalink zum Gesetzgebungsvorgang


Zitiervorschlag: Gewalthilfegesetz beschlossen, in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 1, S. 19.

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