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Ehrenamtliche Richter im Visier der Ökonomie

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Zeiten für das richterliche Ehrenamt sind gerade nicht rosig. An einigen Stellen wird heftig daran gearbeitet, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung zu erschweren, wenn nicht gar abzuschaffen. Das OLG Celle hält es – der Rechtsprechung des BAG folgend – für den Willen des Gesetzgebers (des Jahres 1957 !!!), dass ehrenamtliche Richter Zeit- und Einkommenseinbußen hinzunehmen haben. Das sei Inhalt des Ehrenamtes. Man stelle sich vor, die Grundsätze würden auf die Gemeindevertreter oder die Freiwillige Feuerwehr übertragen. In der Rubrik „Rechtsprechung“ sind Entscheidung und Meinung nachzulesen.

Auch der Bundesrat hat die ehrenamtlichen Richter ins Visier genommen. Auf Antrag von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Sachsen hat er beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, den sog. konsentierten Einzelrichter – Vereinbarung von Gericht und Parteien auf Verzicht der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter – im sozialgerichtlichen Verfahren einzuführen. Frühere Anläufe konnten in den vergangenen Jahrzehnten durch das Zusammenwirken gesellschaftlicher Kräfte wie Sozialpartner und Organisationen der ehrenamtlichen Richter verhindert werden. Lesen Sie Erläuterungen und die Stellungnahme des DGB in der „Gesetzgebung“.

Das Bundesjustizministerium hat den Ball aufgegriffen und einen Referentenentwurf zur Diskussion gestellt, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Richter einschränkt. Die Ökonomie siegt über die Demokratie. Man muss sich Demokratie eben leisten können. Eine ausführliche Stellungnahme wird in Heft 1/2026 veröffentlicht.

Rufen wir uns an dieser Stelle stellvertretend für viele wohlgemeinte Reden die Worte des hessischen Justizministers aus September 2024 ins Gedächtnis, als er 31 ehrenamtliche Richter für ihr langjähriges Engagement ehrte: „Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist der Ausgangspunkt, die Grundlage für die Legitimation unserer Demokratie. Der Einsatz der Ehrenamtlichen in der hessischen Justiz trägt auch zu einer lebensnahen Rechtsfindung und einer erhöhten Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung bei. Das unterstreicht einmal mehr ihre wichtige Bedeutung für unsere Gesellschaft.“1 Wohl gesprochen, wird im politischen Alltag aber wieder vergessen!

Im Vergessen will die Bezirksverwaltung Berlin-Mitte nicht zurückstehen. Die hatte 2023 die Vorschlagsliste der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis der Bürger ins Netz gestellt. So weit so gut. § 36 Abs. 3 GVG schreibt die Veröffentlichung vor, damit gegen zweifelhafte Bewerber ggf. Einspruch (§ 37 GVG) eingelegt werden kann. Leider wurde nach Ablauf der Frist vergessen, die Liste aus dem Netz zu nehmen, sodass sie bis Anfang 2026 weiter einsehbar war. „Aufgrund einer Datenpanne“ – so die offizielle Formulierung – waren fast 900 Namen und weitere personenbezogene Daten von Berliner Bürgern, die zur Wahl als Schöffen vorgeschlagen waren, jahrelang „versehentlich“ im Internet abrufbar.2

Dass auch ernste Angelegenheiten humorvoll vermittelt werden können, stellt Rechtsanwalt Bernd Piper unter Beweis in seinem Beitrag über Schokolade spendende Schöffen, die sich plötzlich Befangenheitsanträgen ausgesetzt sehen. Alle oder keiner, ist seine Devise, selbst wenn Juristen auch da noch Probleme entdecken können.

In dieser Ausgabe beginnt eine Reihe zu den (auch verfassungsrechtlichen) Grundsätzen der gerichtlichen Verfahren. Die Verfassung und die Prinzipien, nach denen sie ihr Ehrenamt ausüben, sollten ehrenamtliche Richter kennen – als Allgemeinwissen, nicht Pseudo-Jura. Wissen ist Macht.

Wir wünschen eine erbauliche Lektüre

Ursula Sens & Hasso Lieber


  1. Justizminister Heinz ehrt 31 Ehrenamtliche für ihr Engagement in der hessischen Justiz, Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat vom 4.9.2024 [Abruf: 20.2.2026]. ↩︎
  2. Schöffen-Listen in Berlin jahrelang versehentlich online, Die Zeit online vom 13.2.2026 [Abruf: 20.2.2026]. ↩︎

Zitiervorschlag: Ursula Sens / Hasso Lieber, Ehrenamtliche Richter im Visier der Ökonomie [Editorial], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 4, S. 123.

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