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„Alle Jahre wieder …“ – Prantl zur Abschaffung des Schöffenamtes

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Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr ist fast um und die Gegner des richterlichen Ehrenamtes im Allgemeinen und des Schöffenamtes im Besonderen haben sich 2025 mal wieder zu Wort gemeldet. Nach Harry Oliver Gerson, der die Schöffen als „überholte Ornamente des Misstrauens“ ohne Mehrwert bezeichnete, da sie nicht über Kenntnisse der Subsumtion und der juristischen Fachsprache verfügten,1 hat nun Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung die Abschaffung der Schöffen als „Traditionstheater aus dem 19. Jahrhundert“ gefordert2. Aufhänger war die Frage: „Dürfen Rechtsextremisten Laienrichter sein?“ Er beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2008, das aufgefordert habe „streng darauf zu achten, nur Personen zu ernennen, die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Pflicht zur besonderen Verfassungstreue“ erfüllen. Dem studierten Juristen und Journalisten Prantl geht es darüber hinaus um die grundsätzliche Überlegung, „ob und wo man das Laienrichtertum wirklich noch braucht“. Bei den Arbeits-, Sozial- und den Finanzgerichten und Kammern für Handelssachen hält er sie für sinnvoll, weil sie Fachleute seien, die von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Berufsverbänden oder der IHK vorgeschlagen würden. Pech nur, dass Anlass für die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts ein ehrenamtlicher Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit war, der in einer rechtsextremistischen Rockband spielte. Nach Prantl können ohnehin nicht alle Rechtspopulisten vom Amt ferngehalten werden, da bei den letzten beiden Bundestagswahlen 4,8 bzw. 10,3 Millionen Menschen die AfD gewählt hätten. Merke: Ein politischer Kolumnist hält jeden AfD-Wähler für einen ausgewiesenen Rechtspopulisten. Und auch in Rechtsgeschichte hat er nicht aufgepasst. Er hält Schöffen für ein Traditionstheater aus dem 19. Jahrhundert und Erbe der französischen Revolution. Nur: Schöffen gab es schon zur Zeit Karls des Großen, und die Französische Revolution hat die modifizierte englische Geschworenen-Jury eingeführt, nicht die Schöffen. Seine Hauptkritik geht an die Wahlgremien, die nicht in der Lage seien, die richtigen Personen für das Amt zu wählen. Diese Kritik ist angesichts der Schöffenwahl 2023 nicht ganz unberechtigt; daraus auf die Entbehrlichkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Rechtsprechung zu schließen (vgl. Art. 20 GG), entbehrt jeder Logik.

Dies war nicht der erste Schlag von Prantl. Schon 2003 wetterte er gegen die Schöffen als „Beischläfer“ – ein Begriff, der von rein ökonomisch denkenden Rechtspolitikern gegen den zweiten Berufsrichter als Beisitzer in der Strafkammer gerichtet war, die mit seiner Abschaffung die Rechtsprechung preiswerter machen wollten.3 Auch damals brachte er als Argument gegen die (revisionsträchtige) Teilnahme von Schöffen den Fall, dass (von der Geschäftsstelle!!!) eine Haupt- und eine Ersatzschöffin verwechselt worden waren. Im Juni 2012 war er offensichtlich etwas milder gestimmt, als er die Verabschiedung der „Europäischen Charta der ehrenamtlichen Richter“ kommentierte.4 Er teilte meine (HL) Ansicht, dass mit sachkundigen Schöffen – etwa in Wirtschaftsstrafverfahren – die Rechtsprechung verbessert werden könne.
Hoffen wir, dass die Einsicht und die Bindung an den Grundsatz, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, in künftigen Kommentaren nicht vergessen wird.

Wir wünschen eine erbauliche Lektüre

Ursula Sens & Hasso Lieber


  1. Harry Oliver Gerson, Schöffen im Strafverfahren: „Überholte Ornamente des Misstrauens“, LTO vom 8.4.2025, siehe Editorial, LAIKOS Journal Online 2025, S. 3. ↩︎
  2. Heribert Prantl, Dürfen Rechtsextremisten Laienrichter sein?, SZ vom 27.11.2025. ↩︎
  3. Heribert Prantl, Die Beischläfer. Plädoyer für die Abschaffung des Schöffenwesens, SZ vom 14.11.2003. ↩︎
  4. Heribert Prantl, Weckruf für die Beischläfer, SZ vom16.6.2012. ↩︎

Zitiervorschlag: Ursula Sens / Hasso Lieber, „Alle Jahre wieder …“ – Prantl zur Abschaffung des Schöffenamtes [Editorial], in: LAIKOS Journal Online 3 (2025) Ausg. 3, S. 83.

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