Aus Parlament und Regierung
Entzug des passiven Wahlrechts aufgrund strafrechtlicher Verurteilung. Hrsg. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste.Berlin 2025. (Aktueller Begriff; Nr. 19/25) Laut Koalitionsvertrag beabsichtigt die Regierungskoalition, „im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie“ den „Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ zu regeln.[…]
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