Von gutem Benehmen, Verfassungstreue und weniger Demokratie
Liebe Leserinnen und Leser,
die Rechtsprechung musste wieder einmal klarstellen, wie sich ehrenamtliche Richter in der Verhandlung, aber auch außerhalb des Gerichtssaals zu verhalten haben. Fast schon zum Standard gehört die Verletzung der Pflicht zur Aufmerksamkeit in der Beweisaufnahme. Beim Landgericht Ellwangen war im September 2026 ein Schöffe in einem Mordprozess während der Verlesung eines Waffengutachtens eingeschlafen – die Schwäbische1 berichtete. Als dies auffiel, reagierte der Vorsitzende sofort. Die Verlesung des Gutachtens wurde nachgeholt, um einen Revisionsgrund zu vermeiden. Das bewahrte den Schöffen allerdings nicht vor einem Befangenheitsantrag des Verteidigers. Verteilen wir die Schuld nicht einseitig. Gelegentlich musste ich (hl) als Verteidiger bei der monotonen Verlesung von Urkunden gemahnen: „Herr Vorsitzender, ich höre Sie wohl, aber ich verstehe Sie nicht.“ Es ist schon erstaunlich, wenn zur Rechtsprechung Berufene nicht richtig – soll heißen: verständlich – sprechen können. Sprechtraining täte in der Juristenausbildung not.
Kein Versehen oder kurzfristige Entgleisung liegt vor, wenn die Ehrenamtlichen durch Verhalten außerhalb des Gerichtssaals deutlich machen, dass sie auf der Richterbank nichts zu suchen haben. Zwei Fälle, die in der „Rechtsprechung“ dieser Ausgabe dokumentiert sind, mussten das Kammergericht und das OLG Jena entscheiden. In Berlin wollte eine Schöffin „alle Ausländer in Deutschland umbringen“, beim Landgericht Gera beließ es ein Schöffe bei der Meinung, die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht, sondern sei ein „Verwaltungskonstrukt unter Besatzungsvorbehalt“. Die beiden Beispiele zeigen einmal mehr, dass es nicht ausreicht, über ein weiteres Gesetz nachzudenken, das die – selbstverständliche – Verfassungstreue anmahnt. Hier ist die strukturelle Mitarbeit der Zivilgesellschaft gefragt. Diese Auffassung vertreten auch Autoren einiger in dieser Ausgabe rezensierten Bücher, insbesondere die Studie von David Schwarzenböck zum Rechtsextremismus in der Justiz. Auf diese Verantwortung habe ich (hl) vor kurzem Bundesjustizministerin Hubig in einem Gespräch eindringlich hingewiesen. Die nächste Schöffenwahl 2028 darf nicht noch einmal mit platten Werbesprüchen und bunten Bildchen mehr problematische Bewerber ins Amt locken als jeder Aufruf rechtsextremer Gruppen je erreichen könnte.
„Demokratie in der Justiz“ – das Stichwort führt zum nächsten Thema. In LAIKOS Journal Online 1/2026 wurde über den Referentenentwurf des „Siebten Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (7. VwGOÄndG)2 berichtet, mit dem verstärkt der Einzelrichter eingesetzt werden soll – mit Auswirkungen auf die Sozial- und Finanzgerichtsverfahren. Hiergegen sind bei der Anhörung der gesellschaftlichen Organisationen durch das BMJV insbesondere von PariJus erhebliche Bedenken geltend gemacht worden. Der Gesetzentwurf ist inzwischen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden (BT-Drs. 21/7824). Eine Auseinandersetzung mit den gegen den Demokratieabbau vorgebrachten Bedenken, dass mit der Reduzierung auf einen Richter die ehrenamtlichen wegfallen, findet im Gesetzentwurf keine Erwähnung. Am 25. September 2026 wurde der Entwurf in erster Lesung im mit vielleicht 30 Abgeordneten „vollbesetzten“ Plenum behandelt (BT-PlPr. 21/97).3 In der Debatte nahm keiner der neun Redner das Wort „ehrenamtliche Richter“ in den Mund. Den Fortschritt des „Einspruchs durch E-Mail“ erwähnte fast jeder. Die weitere Reduzierung der Demokratie in der Justiz blieb unbeachtet. Weitere Prozess-Novellen wurden angekündigt, die hoffentlich von den Organisationen der ehrenamtlichen Richter sorgfältiger beobachtet werden als die bisherigen.
Da klingt es fast schon romantisch, wenn sich das Europäische Netzwerk der Vereinigungen ehrenamtlicher Richter (ENALJ) mit ethischen Grundsätzen im richterlichen Ehrenamt befasst. PariJus hat im Rahmen der Diskussion den Auftrag erhalten, eine europäische Definition des ehrenamtlichen, Laien-, Nichtkarriere-Amtes in der Justiz zu erarbeiten. Lesen Sie den Bericht über die Zusammenkunft in Murcia und beteiligen Sie sich gerne an der Diskussion.
Wir wünschen eine erbauliche Lektüre
Ursula Sens & Hasso Lieber
- Christopher Czernecki, Laienrichter fällt bei hochemotionalem Prozess auf: Das lässt die Verteidigung so nicht stehen, Schwäbische vom 18.9.2026 [Abruf: 20.9.2026]. ↩︎
- LAIKOS Journal Online 2026, S. 18-20. ↩︎
- Link zum Gesetzgebungsvorgang [Abruf: 20.9.2026]. ↩︎
Zitiervorschlag: Ursula Sens / Hasso Lieber, Von gutem Benehmen, Verfassungstreue und weniger Demokratie [Editorial], in: LAIKOS Journal Online 4 (2026) Ausg. 3, S. 93.